LAUROLA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 — NSJ-Cars Taxi und Mietwagenbetriebs OG (LAUROLA Brand Studio), Richard-Strauß-Straße 18, 1230 Wien

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NSJ-Cars Taxi und Mietwagenbetriebs OG, handelnd unter LAUROLA Brand Studio (nachfolgend “LAUROLA”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend “Auftraggeber”) über Design-, Webentwicklungs- und Marketingleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Brand Consulting. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn LAUROLA diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von LAUROLA sind freibleibend und gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von LAUROLA oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und dem vereinbarten Briefing. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Im Leistungsumfang inbegriffen sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen je Projektphase, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. LAUROLA ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend, ohne dass LAUROLA daraus in Verzug gerät. Zusatzkosten, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig. Die Restzahlung ist mit Abnahme des Gesamtprojekts zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke — insbesondere Grafiken, Designs, Texte, Konzepte und Code — sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LAUROLA. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt LAUROLA dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sowie jede Unterlizenzierung bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LAUROLA. Entwürfe und Zwischenergebnisse, die nicht in die finale Leistung einfließen, verbleiben bei LAUROLA.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme der fertiggestellten Leistung erfolgt schriftlich. Wesentliche Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen, sind vom Auftraggeber konkret und nachvollziehbar zu benennen. Sofern der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der abnahmefähigen Leistung schriftlich erklärt oder konkrete Mängel benennt, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind jedoch von LAUROLA zu beheben.

§ 8 Haftung

Die Haftung von LAUROLA ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden Dritter ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von LAUROLA ist der Höhe nach auf den Nettowert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind; für diesbezügliche Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Auftraggeber.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden.

§ 10 Referenzrecht

LAUROLA ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt namentlich als Referenz zu nennen und Ergebnisse in ihrem Portfolio, auf der Website sowie in Marketingmaterialien zu verwenden. Dieses Recht gilt nicht, sofern der Auftraggeber vor Vertragsschluss oder im Laufe des Projekts ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 11 Kündigung

Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Mahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber behält LAUROLA den Anspruch auf Vergütung aller bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachweisbarer Aufwendungen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wien, Österreich. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt zwingend der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers sowie die Anwendung des österreichischen Rechts.